Zeltverleih vom Profi.

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ALLGEMEINEN GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau, Moorwerg 15, 24640 Schmalfeld


§ 1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

  • Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.

§ 2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  • Die Auskünfte der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau auf Anfragen des Kunden, sowie die Preisangaben im Internet und in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
  • Der Kunde kann unter Angabe des gewünschten Mietzeitraumes, sowie Art und Menge der Mietsache, eine unverbindliche Anfrage an die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau stellen. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Kunde eine unverbindliche, freibleibende Kostenkalkulation. Diese Kostenkalkulation stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Der Kunde kann der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau auf Basis der Kostenkalkulation ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages unterbreiten.
  • Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des vom Kunden gemäß Ziffer 2 abgegebenen Angebots durch die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau zustande. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau auf eventuelle Besonderheiten des beabsichtigten Einsatzes der Mietmöbel/Zelte hinzuweisen. Die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau schuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine Prüfung und / oder Beratung, ob die bestellten Mietmöbel/Zelte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind. Eine derartige Prüfung und / oder Beratung findet ohne entsprechende gesonderte Beauftragung nicht statt.

§ 3. PREISE UND KOSTEN

  • Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau.
  • Sämtliche Preise sind sowohl als Netto-Preis ohne Umsatzsteuer und als Brutto-Preis inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben und veröffentlicht.
  • Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages gültigen Preisliste, als vereinbart.
  • Vom Kunden gewünschte und ggf. auch bei Lieferung oder Abholung vor Ort bestellte zusätzliche Leistungen, insbesondere Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
  • Entgelte und Kosten für Dienstleistungen der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau gemäß vorstehender Ziffer 5 werden nach Aufwand auf folgender Grundlage berechnet:
    • a. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangene 30 Minuten EURO 38,00 je Person zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
    • b. Transporte mit eigenen Firmen-, sowie Fremdfahrzeugen werden individuell kalkuliert und in allen Angeboten und Aufträgen, sofern vorab angefragt und in Auftrag gegeben, aufgeführt. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Fahrzeuganmietungen, Parkgebühren, Fährentgelte, Lift-kosten, Flugkosten, Übernachtungskosten und Spesen (bei größeren Entfernungen etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen EURO 150,00 übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden.

§ 4. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  • Die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind. Die Mietsicherheit ist sieben Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig.
  • Die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Nach Auftragsdurchführung erstellt die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. Die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrechnung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
  • Die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren. Die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrechnung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen diese betragen 5 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Verbrauchern bzw. 8 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Unternehmern.

§ 5. MIETBEDINGUNGEN

  • Der Kunde hat der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
  • Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
    • a. Der Kunde ist dazu verpflichtet, selbstständig für Räumung von Schneelast und Eis durch geeignete Mittel zu sorgen.
    • Diese können unter anderem Heizen sein.
    • Notfalls ist eine Kontaktaufnahme mit der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau aufzunehmen.
    • b. Die Zelte und Pagoden schützen vor Regen und Schnee.
    • Allerdings kann es bei Temperaturwechsel zu Schwitzwasser vom Dach, den Pfetten und an den Übergängen kommen.
    • Dies ist kein Mangel und die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau kommt bei Beschädigung von Technik, Dekoration, etc nicht für den entstandenen Schaden auf.
  • Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
  • Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt die Kosten der Kunde; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten.
  • Die von der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau gemachten Angaben zu den technischen Daten sind Zirka Angaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  • Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Masse zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.
  • Jegliche Haftung der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen. Der Kunde haftet der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau für alle Schäden,die daraus resultieren, dass die Mietsache nicht, nicht vollständig, oder nicht in vertragsgemäßen Zustand (insbesondere beschädigt oder übermäßig verschmutzt) zurückgeben wird.
  • Die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle lebensmittelrechtlichen Bedingungen und sonstigen behördlichen Auflagen eingehalten werden.

§ 6. KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN

  • Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten:
    • a. Bei Kündigung bis 21 Werktage vorher ist der Kunde verpflichtet, 30% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
    • b. Bei Kündigung bis zum 7. Werktag vorher ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
    • c. Bei Kündigung ab dem 4. Werktag vorher ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.
  • Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggf. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

§ 7. Liefer- und Leistungszeit

  • Bei Anlieferung und Abholung durch die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau an einer vom Kunden genannten Lieferadresse bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden, sofern nicht eine feste Zeit ausdrücklich vereinbart ist.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
  • Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau.
  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau, berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§ 8. Transportgefahr

  • Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau organisiert oder mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.

§ 9. Gewährleistung

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggf. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann die Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau nach ihrer Wahl das Gerät reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.
  • Eine weitergehende Haftung der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau ist ausgeschlossen.
  • Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat er der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
  • Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Geräte auch nur öffnen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.
  • Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Firma Heiko Sievers Zelte + Hallen Montagebau.

§ 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  • Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bad Segeberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.
Stand 01.12.2020

Alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.