Weitergabe von Daten zur Vertragserfüllung
Die zur Vertragserfüllung erforderliche Weitergabe von Daten ist zulässig.
Die Weitergabe kann zur Vertragserfüllung erforderlich, den Interessen der Betroffenen entsprechend und damit gesetzlich erlaubt sein (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).